GUTACHTEN IM STRAFRECHT

Durch die spezielle Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie und die berufliche Erfahrung im forensischen Bereich des Justizvollzuges ist die beständige Qualität entsprechend der neuesten Standards für forensisch-psychologische Gutachten sichergestellt.

 

Wir erstatten psychologische Gutachten im straf- rechtlichen Bereich insbesondere zu folgenden Fragestellungen:

  • Schuldfähigkeit §§ 20, 21 StGB
  • Maßregel-Voraussetzungen nach §§ 63, 64 StGB
  • Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
  • strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen § 3 JGG
  • Entwicklungsreife von Heranwachsenden § 105 JGG