GUTACHTEN IM STRAFRECHT
Durch die spezielle Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie und die berufliche Erfahrung im forensischen Bereich des Justizvollzuges ist die beständige Qualität entsprechend der neuesten Standards für forensisch-psychologische Gutachten sichergestellt.
Wir erstatten psychologische Gutachten im straf- rechtlichen Bereich insbesondere zu folgenden Fragestellungen:
- Schuldfähigkeit §§ 20, 21 StGB
- Maßregel-Voraussetzungen nach §§ 63, 64 StGB
- Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
- strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen § 3 JGG
- Entwicklungsreife von Heranwachsenden § 105 JGG