GUTACHTEN IM FAMILIENRECHT

Seit der Neufassung des FamFG im Jahre 2009 hat der Gutachter auf Beschluss des Gerichts, neben der statusdiagnostischen Aussage, auch lösungsorientiert auf ein Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten hinzuwirken. Dabei ist das vorrangige Ziel immer, eine Lösung zum Wohl des Kindes herauszuarbeiten.

 

Wir erstatten psychologische Gutachten auf richterliche Entscheidung insbesondere zu folgenden Fragestellungen:

  • elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung
  • Kindeswohlgefährdung
  • Erziehungsfähigkeit / Erziehungskompetenzen
  • Umgangsregelungen
  • Glaubhaftigkeitsbeurteilungen

 

Die Glaubhaftigkeitsbeurteilung basiert auf den vom BGH am 30.07.1999 aufgestellten Standards für Glaubhaftigkeitsgutachten und orientiert sich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Aussagepsychologie. Beurteilt werden die Aussagefähigkeit, die Aussagequalität und die Aussageentstehung.